Ihr Klassiker verdient mehr als Standard
Haftpflicht
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Die Basis für Ihren sicheren Fahrspaß
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – und unverzichtbar.
Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn mit Ihrem Oldtimer Schäden entstehen.
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Versichert sind unter anderem:
✔ Personenschäden – wenn andere verletzt werden
✔ Sachschäden – z. B. an Fahrzeugen oder Gebäuden
✔ Vermögensschäden als Folge eines Unfalls
✔ Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Teilkasko
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Schutz vor äußeren Einflüssen
Die Teilkasko sichert Ihren Klassiker gegen unvorhersehbare Ereignisse ab – auch wenn kein Unfall vorliegt.
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Versichert sind unter anderem:
✔ Diebstahl oder Entwendung
✔ Brand und Explosion
✔ Glasbruch
✔ Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
✔ Wildunfälle
✔ Marderschäden
Vollkasko
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Rundum-Schutz für Ihren Oldtimer
Die Vollkasko ergänzt die Teilkasko und bietet Ihnen maximale Sicherheit.
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Zusätzlich abgesichert:
✔ Selbst verursachte Unfallschäden
✔ Vandalismus
✔ Schäden bei Fahrerflucht des Unfallgegners
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Darauf können Sie sich verlassen
Bei uns haben Sie feste Ansprechpartner. Keine Hotline, kein Weiterleiten – sondern direkte, ehrliche Beratung auf Augenhöhe
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Maßgeschneiderte Lösungen
Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln Absicherungskonzepte, die wirklich zu Ihnen passen – privat wie gewerblich.
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Schnelle Hilfe im Schadenfall
Wenn es darauf ankommt, sind wir für Sie da.
Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Schadenprozess – unkompliziert und zuverlässig.
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Ganzheitliche Betreuung
Wir begleiten Sie langfristig in allen Versicherungs- und Vorsorgethemen.
Individuell abgestimmt auf Ihre Lebenssituation – privat wie gewerblich.
Kostenloses Angebot sichern
FAQ
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Bei der Allianz können Sie eine Oldtimer-Versicherung abschließen, wenn Ihr Pkw folgende fahrzeugspezifische Voraussetzungen bezüglich Alter und Zustand erfüllt:
Fahrzeugzustand: weitestgehend im Originalzustand
Fahrzeugalter: mindestens 30 Jahre (in der Youngtimer-Versicherung ab 20 Jahre)
Mindestalter der Fahrer:innen: 25 Jahre
Wichtig: Für Liebhaberfahrzeuge mit einem Wert von über 200.000 Euro ist keine Oldtimer-Versicherung abschließbar.
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Für Fahrleistung und Nutzung hat Ihr Oldtimer folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Fahrleistung: maximal 9.000 Kilometer im Jahr
Nutzung: gelegentliche private Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Ein Alltagsfahrzeug (Pkw) ist vorhanden.
Stellplatz: Carport oder Parkplatz auf umfriedetem Privatgelände – keine Garage erforderlich
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Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden an Dritten ab.
Die Teilkasko schützt vor äußeren Einflüssen wie Diebstahl oder Sturm.
Die Vollkasko übernimmt zusätzlich selbst verursachte Schäden und Vandalismus.
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Ja, Fahrten zu Veranstaltungen, Treffen oder Ausfahrten sind im Rahmen der vereinbarten Nutzung mitversichert.